Mitgliedschaft im Imkerverein Würmgau e.V.

Die Mitgliedschaft in einem Imkerverein ist allen Imkerinnen und Imkern zu empfehlen. Auch wenn Sie natürlich in jedem Imkerverein Mitglied werden können, so ist dennoch zu empfehlen, Mitglied im örtlich ansässigen Imkerverein zu werden. Wichtigster Aspekt der Mitgliedschaft im Imkerverein ist nämlich der Kontakt zu den anderen Imkern der Region, der fachliche Austausch und die Möglichkeit, sich mit Rat und Tat zur Seite zu.

Beantragung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Imkerverein Würmgau e.V. kann beim Vorsitzenden beantragt werden. Hierfür ist der Mitgliedsantrag (PDF) auszudrucken, auszufüllen und an den Kassier, zu senden. Die Adresse finden Sie bei den Vorstandsadressen.

Hinweis: Die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis ist für die Mitgliedschaft im Imkerverein Würmgau obligatorisch! Dies ist notwendig, damit wir unseren Verwaltungsaufwand im Rahmen halten können.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag des Imkervereins beträgt derzeit 12,-- Euro. Er wird auf der Mitgliederversammlung festgelegt.

Zusätzlich fallen die - von der Völkerzahl abhängigen - Mitgliedsbeiträge bei den Imkerei-Dachverbänden an. Derzeit werden folgende Beträge fällig (Angaben ohne Gewähr):

Grundbeitrag (Deutscher Imkerbund 3,60€ + Werbebeitrag 0,25€ pro Bienenvolk, Landesverband Badischer Imker Beitrag 25€ + Unfallversicherung 0,40€, Versicherungen Rechtsschutz 2,20€ + Sachversicherung pro Imker 6,50€

Bei z.B. 2 Völkern kommt man auf zusammen 50,20

Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft

Neben der Teilnahme an den monatlichen Veranstaltungen des Vereins sind durch die Mitgliedsbeiträge auch verschiedene Versicherungen abgedeckt, sowie der Bezug der Fachzeitschrift „bienen&natur“ Imker- und Bienenzeitschrift möglich.

Die Imker-Globalversicherung erstreckt sich auf Schäden an und durch Bienen bei: Feuer, Einbruch, Diebstahl, Beraubung, Frevel, Sturm, Transport, Hochwasser und Haftpflichtschäden. Schäden sind unverzüglich nach Feststellung dem Vereinsvorsitzenden zur Begutachtung anzuzeigen. Die Schadensmeldung ist über den Verein und den Landesverband innerhalb von drei Monaten der Versicherung zuzuleiten. Schadensformulare können über unsere Homepage www.badische-imker.de ausgedruckt werden. Weiterhin besteht eine Rechtsschutzversicherung bezüglich der Bienenhaltung. Meldung an den Verband über den Verein. Global- und Rechtsschutzversicherung bestehen nur, wenn Völker gemeldet sind. Austritt aus dem Verband ist jeweils zum Jahresende möglich. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg: Gemäß der Vereinbarung des Landesverbandes mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg entfällt für Verbandsmitglieder eine gesonderte Meldung der Völkerzahlen an die Tierseuchenkasse.